Hinweisgeber-schutzgesetz

Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hier können Sie Vorgänge innerhalb des Dienstes melden, die gegen geltende Gesetzte verstoßen und straf- oder bußgeldbewehrt sind ( z.B. Verstoß gegen den  Datenschutz, unangemessenes Verhalten von Mitarbeiter*innen( Mobbing/ sexuelle Belästigung.-..); unangemessener, geschäftsschädigender Umgang mit Kund*innen/ Kooperationspartner*innen…)

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